Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Oder, 08.06.2000

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   OLG München, 02.05.2000 - 11 W 1375/00   

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https://dejure.org/2000,5929
OLG München, 02.05.2000 - 11 W 1375/00 (https://dejure.org/2000,5929)
OLG München, Entscheidung vom 02.05.2000 - 11 W 1375/00 (https://dejure.org/2000,5929)
OLG München, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 11 W 1375/00 (https://dejure.org/2000,5929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die Prozessgebühr; Voraussetzung des zeitlichen Zusammenhangs beider Verfahren

  • Anwaltsblatt

    § 43 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Widerspruchsgebühr des Mahnanwalts bei Fortsetzung des Rechtsstreits nach zwei Kalenderjahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1727
  • MDR 2000, 785
  • AnwBl 2000, 698
  • Rpfleger 2000, 516
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Grünstadt, 12.11.2019 - 3 C 4/18

    Kostenfestsetzung: Anrechenbarkeit der anwaltlichen Widerspruchsgebühr auf die

    Die Auffassung der Rechtspflegerin widerspreche den Entscheidungen des AG Siegburg (AGS 2016, 218) und des OLG München (NJW-RR 2000, 1727) und der Meinung der einhelligen Kommentarliteratur.

    aa) Das Gericht hält nach wie vor die Entscheidung des OLG München (MDR 1991, 359, Aufgabe durch OLG München, NJW-RR 2000, 1727) für richtig.

    bb) Mayer (in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 24. Aufl., § 15 Rn. 135; OLG München, NJW-RR 2000, 1727) vertritt die Meinung, § 15 Abs. 2 Satz 2 RVG gelte auch in Fällen, in denen die Gebühren teilweise anzurechnen sind; ende zB das gerichtliche Mahnverfahren aufgrund des Widerspruchs des Schuldners vor dem 01.01.2005 und wird der Auftrag zur Fortsetzung des Verfahrens im Erkenntnisverfahren erst im Jahre 2007 erteilt, so sei die Anrechnungsvorschrift VV 3305 RVG nicht zu beachten.

    cc) Die Argumentation der Vertreter dieser Meinungen bezieht sich weitgehend auf die Entscheidung des OLG München (NJW-RR 2000, 1727).

    Das OLG München (NJW-RR 2000, 1727) hat unter Aufgabe der im Beschluss vom 18.12.1990 (MDR 1991, 359) vertretenen Meinung ausgeführt, es erscheine nicht fernliegend, in dem Wort "nachfolgenden" auch ein zeitliches Element zu sehen und wie folgt ausgeführt:.

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs

    Darüber hinaus findet der Rechtsgedanke des § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO (= § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG) nach Auffassung des Oberlandesgerichts München Anwendung bei der Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die in dem nachfolgenden Rechtsstreit entstehende Prozessgebühr und der Erledigung des Mahnverfahrens seit mehr als zwei Kalenderjahren (OLG München MDR 2000, 785).
  • OLG Stuttgart, 13.05.2002 - 8 W 640/01

    Rechtsanwaltsgebühr: Wiederaufnahme des Verfahrens nach mehr als dreimonatigem

    Deshalb teilt der Senat die vom OLG Karlsruhe (aaO) vertretene (und bislang unwidersprochen gebliebene) Ansicht, dass hier eine neue Angelegenheit anzunehmen ist (vgl. auch OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 414; OLG München JurBüro 2000, 469 = RPfl 2000, 516 = AnwBl. 2698).
  • OLG München, 17.11.2000 - 11 W 2954/00

    Höhe der Anwaltsgebühr bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid und gleichzeitigem

    Es kann offen bleiben, ob die Anrechnungsvorschrift des § 43 Abs. 2 BRAGO im vorliegenden Fall schon deswegen nicht anzuwenden wäre, weil zwischen Erledigung des auf das Mahnverfahren bezogenen Auftrags und dem erneuten Tätigwerden im Rechtsstreit die entsprechend heranzuziehende 2-Jahresfrist des § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO abgelaufen ist (vgl. hierzu Senat; OLGR 2000, 200 = MDR 2000, 785 = JurBüro 2000, 469 = Rpfleger 2000, 516 ).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 08.06.2000 - 12 T 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20150
LG Frankfurt/Oder, 08.06.2000 - 12 T 99/00 (https://dejure.org/2000,20150)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 08.06.2000 - 12 T 99/00 (https://dejure.org/2000,20150)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 12 T 99/00 (https://dejure.org/2000,20150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-siewert.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kostenpflicht bei Beauftragung eines Unterbevollmächtigten im Mahnverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Unterbevollmächtigten

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 516
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